Nationale Berichterstatter

Einreichfrist für die Berichte der nationalen Berichterstatter: 30 Oktober 2007.



Leitfaden für das Abfassen der Berichte

Die Auswahl der nationalen Berichterstatter für die verschiedenen Themen obliegt den nationalen Vereinigungen für Europarecht. Diese sind dringend gebeten, mit der Auswahl und der Weiterleitung der Questionnaires unverzüglich fortzufahren, sodass ihren nationalen Berichterstattern ausreichend Zeit zur Erstellung deren Berichte verbleibt. Die nationalen Vereinigungen werden darüber hinaus höflich ersucht, die Namen ihrer nationalen Berichterstatter sowie alle anderen einschlägigen relevanten Informationen (insbesondere Postanschriften, Emailadressen sowie Telefon- und Faxnummern der Berichterstatter) der FIDE-Präsidentschaft bekannt zu geben.

Die nationalen Berichterstatter sind gebeten, die folgenden Empfehlungen zu berücksichtigen:



  1. Gemäß bestehender Praxis werden Generalberichte und nationale Berichte bereits vor dem Kongress veröffentlicht, und sollen dort als Diskussionsgrundlage in den entsprechenden Arbeitsgruppen dienen. Aus diesem Grund müssen die nationalen Berichte spätestens bis zum untenstehenden Abgabetermin eingereicht werden, um den Generalberichterstattern den rechtzeitigen Abschluss ihrer Berichte zu ermöglichen.


  2. Um die Erstellung einer veröffentlichungsfähigen Druckvorlage zu erleichtern, werden die nationalen Berichterstatter ersucht, ihre Berichte in dem dafür tauglichen Format abzugeben. Eine Richtschnur hinsichtlich des korrekten Formats ist rechtzeitig ausgesandt worden.


  3. Die nationalen Berichterstatter können sich bei der Abfassung ihres Berichts jeder der drei Arbeitssprachen von FIDE bedienen.


  4. Die nationalen Berichte sollen umfassend sein, jedoch 30 Manuskriptseiten (inklusive Fußnoten) nicht überschreiten. Die eben genannte Richtschnur enthält alle erforderlichen Einzelheiten.


  5. Es wird davon ausgegangen, dass die Questionnaires verständlich sind und den nationalen Berichterstattern ausreichend Spielraum lassen. Sollte aber ein nationaler Berichterstatter der Auffassung sein, dass zusätzliche Erklärungen durch den Generalberichterstatter wünschenswert wären, so kann er eine entsprechende Anfrage an ihn im Wege der FIDE-Präsidentschaft richten. Alle Fragen und die diesbezüglichen Antworten werden ohne Aufschub an die jeweiligen Adressaten weitergeleitet werden.


  6. Gemäß einer Übereinkunft mit den Generalberichterstattern ist als endgültiger Abgabetermin für die nationalen Berichte der 30. Oktober 2007 festgesetzt. Die nationalen Berichterstatter werden höflich ersucht, diesen Termin einzuhalten. Hinsichtlich verspätet eingereichter nationaler Berichte kann weder gewährleistet werden, dass diese von den Generalberichterstattern bei der Erstellung ihrer eigenen Berichte in Erwägung gezogen werden, noch dass deren Einbeziehung in die Publikationen des Kongresses möglich sein wird.


Übermittlung der nationalen Reports

Übermitteln Sie Ihren der genannten Formatvorlage entsprechenden Bericht bitte bis spätestens 30. Oktober 2007 an: fide2008_reports@jku.at.
Bitte beachten Sie, dass das Eingehen Ihres Berichts bestätigt wird; sollten Sie innerhalb von 2 Tagen keine Bestätigung erhalten, kontaktieren Sie bitte das Kongresssekretariat:
Tel.: +43 732 2468 8371
Fax: +43 732 2468 8368
Mail: fide2008_reports@jku.at.